Prüfung auf Verkehrsfähigkeit
Der Grundsatz der Zulassungsfreiheit im Lebensmittelrecht
Grundsätzlich dürfen Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung auf den europäischen Markt gebracht werden. Dieser Grundsatz der Zulassungsfreiheit ist gemäß den Lebensmittelgrundverordnungen (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verankert. Unter "Inverkehrbringen" versteht man dabei die Bereitstellung von Lebens- oder Futtermitteln zum Verkauf oder zu jeglicher Form der kostenlosen oder unentgeltlichen Übertragung, sei es gegen Gebühr oder nicht. Dies umfasst den Verkauf und jegliche andere Form der Verteilung, sei es durch Verkauf oder andere Arten der bloßen Offenlegung. Der Begriff des Inverkehrbringens umfasst somit sämtliche Schritte, die zur marktfertigen Herstellung von Lebensmitteln führen. Er ist weit gefasst und schließt nicht nur den Verkauf selbst, sondern auch den Vertrieb und andere Arten der Warenübertragung ein. Unter den Zweck des Verkaufs fallen nicht nur die ausdrücklichen Verkaufsvorgänge von Lebensmitteln, sondern auch andere Formen der Überlassung von Waren, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
Wir bei UFC. unterstützen Sie dabei, Ihre Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß den geltenden europäischen und nationalen Anforderungen auf den Markt zu bringen.
Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten:
1. Zusatzstoffe, Farben, Aromen, Enzyme und Zutaten: Es ist zu überprüfen, ob die Verwendung dieser Inhaltsstoffe erlaubt ist und die vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden. Die EU-Verordnung Nr. 1333/2008 harmonisiert die bestehenden Vorschriften zu Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen auf EU-Gemeinschaftsebene.
2. Kennzeichnung: Wir stellen sicher, dass botanische und geschmackliche Zertifikate sowie erforderliche Informationen auf dem Etikett korrekt angegeben werden.
3. Unterscheidung zwischen Lebensmittel und Medizin: Wir klären, ob es sich bei Ihrem Produkt um ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel handelt, da dies unterschiedliche rechtliche Anforderungen nach sich zieht.
4. Novel Food: Wir prüfen, ob es sich um ein Novel Food handelt, das einer besonderen Zulassung bedarf.
5. Gesundheitsbezogene Angaben: Wir überwachen, ob gesundheitsbezogene Angaben beworben werden und ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, einschließlich der Regulierung von Nährwertangaben.
6. Definition von Lebensmitteln: Wir klären, ob Ihr Produkt die Definition von Lebensmitteln gemäß Artikel 2 der Grundverordnung (EG) 178/2002 erfüllt, die besagt, dass es sich um alles handelt, was in den menschlichen Körper gelangt. Es gibt Produkte, die für den allgemeinen Verzehr bestimmt sind, aber auch Bereiche mit besonderen Regelungen.
7. Nahrungsergänzungsmittel: Wir berücksichtigen die speziellen Regeln und die Erfordernis der Anmeldung für Nahrungsergänzungsmittel.
Vertrauen Sie auf [Ihr Firmenname] als Ihren erfahrenen Partner im Lebensmittelrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den höchsten Qualitäts- und Rechtsstandards entsprechen und erfolgreich auf dem Markt platziert werden können.